Zugangsvoraussetzung
- Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs,
- das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges oder
- das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges,
- das nach Besuch der Klasse 9 erteilte Abgangszeugnis der Realschule auf dem Niveau M nach § 1 Absatz 2 Nummer 2 der Realschulversetzungsordnung oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder
- das nach Besuch der Klasse 8 erteilten Abgangszeugnisses des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf.
+ Bei vorhandener Kapazität können auch Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkrealschule oder der Hauptschule oder in die Klasse 9 der Realschule auf dem Niveau G nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Realschulversetzungsordnung aufgenommen werden, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note „befriedigend“ erzielt wurde.
Darüber hinaus können Bewerber, die auf dem Niveau M der Realschule in die Klasse 9 versetzt wurden, aufgenommen werden, wobei jeweils in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 3,5 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf.
+ Für Bewerber der Gemeinschaftsschule gelten Absatz 1 Nummer 3 sowie Absatz 2 mit der Maßgabe, dass für den Zweck der Aufnahme in die Berufsfachschule Noten in allen Fächern einheitlich auf einer Niveaustufe ausgewiesen werden.“
- Bei näheren Fragen zu den Aufnahmebedingungen erreichen Sie uns auch telefonisch!