Einstufungskategorien A - F (Beschwerdemanagement)
A.) Rechtlich relevante Vorgänge
verbleiben zur Bearbeitung bei der Schulleitung
werden gemäß den rechtlich vorgesehenen Verfahren und Regelungen bearbeitet
werden in der Verbesserungs- und Beschwerdestatistik erfasst
B.) Vorgänge, die Prozesse der AZAV-Trägerstelle betreffen
werden an die gemeinsame Trägerstelle weitergeleitet und dort bearbeitet; die gemeinsame Trägerstelle kommuniziert das Ergebnis mit der einreichenden Person
werden bei der Trägerstelle erfasst
C.)Vorgänge, die alltägliche Interaktionen zwischen Lehrkräften und Schülern betreffen
werden an die zuständige Lehrkraft bzw. Klassenlehrer/-in abgegeben
werden durch pädagogische Verfahren bearbeitet und mit den Beteiligten geklärt
werden in der Beschwerdestatistik erfasst
D.) Vorgänge, die einen Hinweis für die systematische Qualitätsentwicklung enthalten
werden durch Verfahren der Qualitätsentwicklung an der Schule bearbeitet; Ergebnisse werden von der Schule an die Betroffenen kommuniziert
werden ausgewertet und stellen Aufzeichnungen der Qualitätsdokumentation dar
sind Gegenstand interner und externer Begutachtungen
sind Gegenstand der Regelkommunikation der Schule
werden in der Beschwerdestatistik erfasst
E.) Beschwerden, die eine reine Unmutsäußerung darstellen
werden von der Schule erklärend und ggf. befriedend beantwortet
sind Gegenstand der Regelkommunikation, wenn thematische Häufungen auftreten
werden in der Beschwerdestatistik erfasst
F.) Verbesserungsvorschläge
werden mit den zuständigen Stellen und Personen besprochen und bearbeitet
der Vorschlagsführer erhält eine Rückmeldung über die Umsetzbarkeit des Verbesserungsvorschlags und die weitere Vorgehensweise