Skip to content

Einstufungskategorien A - F (Beschwerdemanagement)

A.) Rechtlich relevante Vorgänge

  • verbleiben zur Bearbeitung bei der Schulleitung
  • werden gemäß den rechtlich vorgesehenen Verfahren und Regelungen bearbeitet
  • werden in der Verbesserungs- und Beschwerdestatistik erfasst

B.) Vorgänge, die Prozesse der AZAV-Trägerstelle betreffen

  • werden an die gemeinsame Trägerstelle weitergeleitet und dort bearbeitet; die gemeinsame Trägerstelle kommuniziert das Ergebnis mit der einreichenden Person
  • werden bei der Trägerstelle erfasst

C.)Vorgänge, die alltägliche Interaktionen zwischen Lehrkräften und Schülern betreffen

  • werden an die zuständige Lehrkraft bzw. Klassenlehrer/-in abgegeben
  • werden durch pädagogische Verfahren bearbeitet und mit den Beteiligten geklärt
  • werden in der Beschwerdestatistik erfasst

D.) Vorgänge, die einen Hinweis für die systematische Qualitätsentwicklung enthalten

  • werden durch Verfahren der Qualitätsentwicklung an der Schule bearbeitet; Ergebnisse werden von der Schule an die Betroffenen kommuniziert
  • werden ausgewertet und stellen Aufzeichnungen der Qualitätsdokumentation dar
  • sind Gegenstand interner und externer Begutachtungen
  • sind Gegenstand der Regelkommunikation der Schule
  • werden in der Beschwerdestatistik erfasst

E.) Beschwerden, die eine reine Unmutsäußerung darstellen

  • werden von der Schule erklärend und ggf. befriedend beantwortet
  • sind Gegenstand der Regelkommunikation, wenn thematische Häufungen auftreten
  • werden in der Beschwerdestatistik erfasst

F.) Verbesserungsvorschläge

  • werden mit den zuständigen Stellen und Personen besprochen und bearbeitet
  • der Vorschlagsführer erhält eine Rückmeldung über die Umsetzbarkeit des Verbesserungsvorschlags und die weitere Vorgehensweise