Einstufungskategorien A - F (Beschwerdemanagement)
A.) Rechtlich relevante Vorgänge
- verbleiben zur Bearbeitung bei der Schulleitung
- werden gemäß den rechtlich vorgesehenen Verfahren und Regelungen bearbeitet
- werden in der Verbesserungs- und Beschwerdestatistik erfasst
B.) Vorgänge, die Prozesse der AZAV-Trägerstelle betreffen
- werden an die gemeinsame Trägerstelle weitergeleitet und dort bearbeitet; die gemeinsame Trägerstelle kommuniziert das Ergebnis mit der einreichenden Person
- werden bei der Trägerstelle erfasst
C.)Vorgänge, die alltägliche Interaktionen zwischen Lehrkräften und Schülern betreffen
- werden an die zuständige Lehrkraft bzw. Klassenlehrer/-in abgegeben
- werden durch pädagogische Verfahren bearbeitet und mit den Beteiligten geklärt
- werden in der Beschwerdestatistik erfasst
D.) Vorgänge, die einen Hinweis für die systematische Qualitätsentwicklung enthalten
- werden durch Verfahren der Qualitätsentwicklung an der Schule bearbeitet; Ergebnisse werden von der Schule an die Betroffenen kommuniziert
- werden ausgewertet und stellen Aufzeichnungen der Qualitätsdokumentation dar
- sind Gegenstand interner und externer Begutachtungen
- sind Gegenstand der Regelkommunikation der Schule
- werden in der Beschwerdestatistik erfasst
E.) Beschwerden, die eine reine Unmutsäußerung darstellen
- werden von der Schule erklärend und ggf. befriedend beantwortet
- sind Gegenstand der Regelkommunikation, wenn thematische Häufungen auftreten
- werden in der Beschwerdestatistik erfasst
F.) Verbesserungsvorschläge
- werden mit den zuständigen Stellen und Personen besprochen und bearbeitet
- der Vorschlagsführer erhält eine Rückmeldung über die Umsetzbarkeit des Verbesserungsvorschlags und die weitere Vorgehensweise